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Gründe, die für eine Investition auf den Kanarischen Inseln sprechen

Gutes Wetter das ganze Jahr über

Sehr hohe Lebensqualität

Erhaltung des investierten Kapitals

Hohe Rentabilität

Nicht zu unterschätzen sind die Vorteile, die das dortige Besteuerungssystem mit sich bringt. Viele Anleger sind auf eine Vielfalt ihrer Investitionen bedacht. Bei anderen steht der Erwerb einer Ferienwohnung in einem wirtschaftlich und politisch sicheren Land im Vordergrund.

 
Die Kunden die in Gran Canaria investieren teilen sich im wesentlichen in folgende Kategorien auf:

 

  1. Europäer im Rentenalter, die eine Immobilie kaufen, mit dem Ziel die kalte mitteleuropäische Herbst- und Winterzeit dort zu verbringen.
  2. Personen, die den Traum eines eigenen Ferienhauses realisieren möchten.
  3. Investoren, denen es auf eine gute Verteilung ihres Kapitals ankommt.
  4. Professionelle Immobilienhändler
  5. VIP-Investoren, die Prestigeobjekte erwerben, sei es zur eigenen Nutzung oder zu Repräsentatoinsszwecken.

 

Gran Canaria und Teneriffa,   sind die südlichsten und wichtigsten Inseln des Archipels Sie unterliegen einem kontinuierlichem Wachstum, was die städtebauliche Entwicklung anlangt. Sei es aus touristischer wie aus der Sicht eines Investors, sind sie besonders geeignet den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden

Während Teneriffa mehr kommerziell orientiert ist, was auch auf die zunehmende Verstädterung zurück zu führen ist, bietet Gran Canaria mit seinen einzigartigen Sandstränden (Las Palomas) seinem internationalen Golfplatz in Las Palomas noch viele andere Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen wie Segeln, Hochseeangeln und. vieles mehr.

 
Außerdem bietet der Immobilienmarkt auf Gran Canaria die größeren Möglichkeiten individuelle Lösungen für den Käufer zu finden, auch besonders gefragte Objekt und ist damit für einen sehr großen Kundenkreis interessant. Zudem gibt es auch hier die Gegenden, die den VIP und Liebhabern von Luxus vorbehalten sind, Persönlichkeiten aus Politik, Sport, Wirtschaft sowie Film und Fernsehen“.


Lanzarote und Fuerteventura sind Inseln, die in ihrer Politik bezüglich des Tourismus und der Bautätigkeit immer den Schutz und die Erhaltung der Landschaft in den Vordergrund gestellt haben .Damit haben sie Wohnanlagen geschaffen, die sehr begehrt sind. Allerdings sind die Immobilienpreise im Durchschnitt dort höher und die Anlagen mehr für einen festen Wohnsitz geeignet.

 
Nach Angaben der Vereinigung der Bauunternehmer für die Kanarischen Inseln, liegt der Wertzuwachs für Immobilien bei ca. 7%.

Durch Vermietung wird eine Rendite von 4% erreicht.

 

Steuerliche Hinweise

 
Die Kanarischen Inseln sind in das europäische Zollgebiet eingebunden und unterliegen weder der Mehrwertsteuerpflicht noch anderer Besteuerungsarten der UE.

Anwendung findet die IGIC, die direkte Steuer der Kanarischen Inseln, die etwa der Mehrwertsteuer entspricht. Sie liegt zwischen 2% und 5%.

 
Auf den Kanarischen Inseln findet ein sehr differenziertes Wirschafts und Steuersystem (REF) Anwendung, das die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördert und somit die Nachteile der Insellage kompensiert. Es enthält eine Serie von steuerlichen Anreizen für die Neugründung und Entwicklung unternehmerischer Aktivitäten, die in den spanischen Vorschriften berücksichtigt und von der  entsprechen Behörde der UE genehmigt wurden:

Steuerbefreiung bei Überschreibung von Vermögenswerten, Rechtsakten für neu gegründete Unternehmen oder solche die sich vergrößern oder modernisieren wollen.

Erlass der Mehrwertsteuer beim Kauf von Investitionsgütern

  • Reduktion der Steuer bis zu 90%................
  • Steuernachlass von 50% auf Güter die auf den Inseln hergestellt werden, besonders aus der Landwirtschaft, Zucht- und Fischereibetrieben.
  • Steuernachlass für Investitionen auf den Inseln.
  • IGIC ist der Mehrwertsteuer ähnlich, liegt aber höchstens bei 5% und kann sich in bestimmten Fällen auf 2% reduzieren während bestimmte Dienstleistungsbetriebe, die z.B. auf dem Gebiet der Telekommunikation operieren, von der Mehrwertsteuer ganz  befreit sind.

 

 

Was ist notwendig fuer eine Investition auf den Kanarischen Inseln
Wenn Sie vorhaben, ein Appartement oder  Haus  in Spanien, besonders in Gran Canaria, zu erwerben so steht die  Immobilienagentur House-Projekt zu Ihrer kompletten Verfügung. Da wir mit einheimischen Immobilienagenturen zusammenarbeiten, können wir auf die Unterstützung der entsprechenden Fachleute, wie Rechtsberater, Spezialisten in internationalem Recht usw.  zurückgreifen. Wir werden Ihnen nicht nur bei der Auswahl eines geeigneten Objektes zur Verfügung stehen, sondern jede Phase des Kaufes Schritt für Schritt begleiten.

Die Investitionsangebote teilen sich in folgende Kategorien
1)  Luxus-Immobilien. (Villen, Schlösser, Landgüter, Herrenhäuser, historische Bauten)
2) Immobilien für touristische Nutzung oder zu Wohnzwecken (Appartements ,Bungalows)
3) Immobilien für Wohnzwecke ( freistehende Häuser, Reihenhäuser. Wohnungen )
 Beantragung einer N.I.E. Nummer (Número de Identificación de Extranjeros)
Diese Art Steuernummer wird von den lokalen Behörden vergeben und ist die Voraussetzung für alle Aktivitäten eines Ausländers auf spanischem Territorium. Sie wird z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos, Erwerb eines Autos oder einer Immobilie, Gründung einer Firma usw. verlangt  Natürlich helfen Ihnen unsere  Mitarbeiter bei der Beschaffung der N.I.E.
Eröffnung eines Bankkontos

Unsere spanischen Partner helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Kontos und der Wahl der Bank mit den günstigsten Bedingungen, auch für eine eventuelle Finanzierung.

Es ist möglich, auf in Gran Canaria erworbene Immobilien Hypotheken aufzunehmen, die keinen Einfluss auf  Besitztümer im Heimatland  oder anderen Ländern haben. Die erworbene Immobilie ist die Garantie für den gewährten Kredit. Unsere örtlichen Mitarbeiter haben gute Kontakte zu den verschiedenen Bankinstituten und unterstützen Sie bei den Verhandlungen.

Rechtsberatung

Im Falle, dass Sie eine Immobilie auf den Namen Ihrer Kinder erwerben, aber das Nutzungsrecht  behalten wollen.
Oder Sie kaufen über eine im Heimatland existierende Gesellschaft, wobei zu überprüfen wäre ,ob nicht die Gründung einer neuen  spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorteilhafter wäre.

Unsere kompetenten Mitarbeiter helfen Ihnen bei solchen Entscheidungen mit dem Ziel, die steuerlich günstigste Lösung zu finden. Wenn gewünscht, stellen wir auch den Kontakt her zu Steuerberatern oder Anwälten, Spezialisten für internationales Recht, die Ihre Sprache sprechen.

Kaufvertrag, notarielle Beurkundung, Grundbucheintragung
Wie auch in anderen Ländern wird der Kauf einer Immobilie mit einer Notariatsurkunde belegt. Diese Urkunde wird kostenpflichtig eingetragen.

Wenn Sie Ihr Objekt gewählt haben, empfehlen wir Ihnen einen Notar für das Aufsetzen eines Kaufvertrages. Natürlich wird ein Mitarbeiter den Kunden vom Moment der Beurkundung bis zur Eintragung im Katasteramt  begleiten. Es ist möglich eine andere Person mit der nötigen Vollmacht auszustatten, damit sie den Kaufvertrag in seinem Namen unterschreiben kann. Der Notar hat außerdem die Aufgabe die Eintragung der zu erwerbenden Immobilie  im Katasteramt zu überprüfen um den tatsächlichen Eigentümer mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen werden soll, zu bestätigen, eventuelle Hypotheken auszuschließen, den totalen Kaufpreis festzulegen, für die genaue Eintragung der Maße sei es der genutzten Fläche, sowie der gesamt bebauten Fläche des Gebäudes zu sorgen, den Zeitpunkt der Übergabe festzulegen, Baugenehmigungen zu überprüfen um sicher zu stellen, dass der Bauunternehmer alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat, die Mehrwertsteuer berechnen, die  beim Kauf der Immobilie erhoben wird.

Anfallende Kosten

Für den Notar müssen Sie 500 -600 € veranschlagen. Weitere Ausgaben, im Wesentlichen Steuern, sind folgende:
Gebühren für die Eintragung im Grundbuch
1) Einschreibgebühren 5%
2) Steuer auf die Eigentumsüberschreibung (,5% vom Kaufpreis, wenn es sich um einen Neubau handelt, den Sie direkt vom Unternehmer gekauft haben,.6% vom Kaufpreis, wenn Sie eine Immobile von Privatpersonen gekauft haben oder bei älteren Gebäuden).
Die jährlich anfallenden Kosten sind folgende:

IBI (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles) eine Art Immobiliensteuer und Vermögenssteuer auf den Besitz in Spanien.

„Plus Valia“, hierbei handelt es sich um eine Steuer auf den eventuellen Wertezuwachs der Immobilie .Sie wird auf Basis der jährlichen Zuwachsrate kalkuliert, beginnend mit dem letzten Verkauf. Im Moment liegt der Steuersatz zwischen 8 /10% des Kaufpreises. Die spanische Gesetzgebung sieh vor, das diese Steuer vom Verkäufer bezahlt wird.

Zusätzliche Kosten

Im Falle, dass die Immobilie in einem Mehrfamilienhaus liegt mit gemeinschaftlichen Grünanlagen, Schwimmbad, Tennisplatz usw, ist der Besitzer verpflichtet seinen Anteil der entstehenden Kosten zu tragen. Die vereinbarte Summe muss monatlich an die Eigentümergesellschaft  (Comunidad de Proprietarios )überwiesen werden. Diese  beruft entsprechend ihrer Satzung regelmäßig  Eigentümerversammlungen ein.

Rechtsgrundlage für den Kauf von Immobilien in Spanien

Vertragsabschluss

Nach spanischem Gesetz ist der Abschluss eines Vorvertrages für den Erwerb einer Immobilie nicht vorgesehen. Die Parteien können direkt einen Kaufvertrag abschließen.


Grundbucheintragung
Der Kauf einer Immobilie in Spanien muss vor einem spanischen Notar durch einen öffentlichen Kaufvertrag formalisiert werden und im Anschluss daran ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen werden. Die Veröffentlichung des Kaufvertrages ist gleichbedeutend mit der Übergabe der Immobilie im Sinne der Übertragung des Eigentums auf den neuen Besitzer. Darüber hinaus verlangt die spanische Gesetzgebung außer dem Vertragsdokument die tatsächliche Übergabe des Objektes.
Kaution
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Kaution zu hinterlegen, um die Interessen beider Parteien zu schützen. Die übliche Form ist folgende:
Unterzeichnung eines Schriftstückes, in dem die mündlichen Vereinbarungen der Parteien festgehalten sind. Übergabe einer Summe, die nicht dem totalen Kaufpreis entspricht, in Form eines Depots, welches das Vorkaufsrecht sichert.
Vorvertrag – Kaufoption
Durch einseitige oder gegenseitige Vereinbarungen kann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses  bestimmt werden. Natürlich muss der Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Einhaltung aller Vereinbarungen abgeschlossen werden. Die übliche Form ist die Zahlung einer bestimmten Summe, die dem Käufer das Vorkaufsrecht sichert und als Anzahlung auf den Gesamtbetrag betrachtet wird, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Sollte  der Käufer vom Kauf zurücktreten, so verbleibt diese Summe beim Verkäufer. Der Verkäufer, der das Vorkaufsrecht gewährt, ist verpflichtet das Angebot über den gesamten Verhandlungszeitraum aufrecht zu erhalten, das Objekt nicht an dritte zu verkaufen, und die Immobilie im vereinbarten Zustand zu übergeben. Das angefertigte Schriftstück gilt nicht als Eigentumsübertragung und ist wertlos gegenüber dritten.
Formalitäten vor dem   Vertragsabschluss
1.      Überprüfung des Eintrags der Immobilie im zuständigen Registro de la propriedad
2.      Überprüfung der Eigentumsrechte des Besitzers an der Immobilie
3.      Überprüfung der Bezugsgenehmigung
4.      Erklärung der örtlichen Behörden über die Einhaltung der Bauvorschriften
5.      Zahlungsbeleg der Immobiliensteuer
Übergabe des Zahlungsbeleges der Honorare an die Comunidad de vecinos

 

 

                                                    

 

 
 
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